Dr. Franz Strasser

Ihr Notar für die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in 6361 Hopfgarten im Brixental

Im Notariat Dr. Strasser erstellen wir Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dabei stehen wir Ihnen jeden Schritt des Weges beratend zur Seite und sorgen dafür, dass Ihr Wille in jeder Lebenssituation durchgesetzt wird.

Vorsorgevollmacht – Sie entscheiden, wer entscheiden darf

Die Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vorsorge für den Fall, dass Sie selbst eines Tages nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, bereits im Vorhinein zu entscheiden, wer Sie vertreten darf und wer nicht, wenn Sie Ihre Geschäftsfähigkeit, Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit, zum Beispiel durch einen Unfall oder fortgeschrittenes Alter, verlieren sollten. Damit können Sie einer allfälligen späteren Sachwalterschaft vorbeugen.

Vorsorgevollmachten werden immer häufiger erstellt. In der Regel werden die eigenen Kinder mit Vermögensangelegenheiten, der Vertretung bei gesundheitlichen Entscheidungen im Spital, bei der Unterbringung im Pflegeheim oder bei Behördengängen und dergleichen, betraut.

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Sie wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert und kann so im Bedarfsfall jederzeit abgerufen werden.


Da eine Vorsorgevollmacht eine Entscheidung ist, die mit viel Verantwortung verbunden ist, ist die Rechtsberatung durch einen Notar in jedem Fall sinnvoll..

Patientenverfügung – Selbstbestimmung in gesundheitlichen Ausnahmesituationen

Die Menschen in Österreich werden immer älter, manchmal auch gegen ihren Willen. Wenn Sie verhindern wollen, dass Sie unter fragwürdigen Bedingungen, zum Beispiel nur noch mit Maschinen auf der Intensivstation, am Leben erhalten werden, dann verfasse ich gerne eine Patientenverfügung für Sie. Die ist eine schriftliche Erklärung, die in Anwesenheit eines Arztes und eines Rechtsvertreters abgegeben werden kann und festlegt, welche medizinischen lebenserhaltenden Maßnahmen in einer bestimmten Krankheitssituation nicht mehr durchgeführt werden sollen. Bei Einhaltung aller Formvorschriften ist die Patientenverfügung acht Jahre lang verbindlich für den jeweiligen behandelnden Arzt.

Patientenverfügungen werden beim Notar errichtet und auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt.

 

Haben Sie noch Fragen? Ich informiere Sie gerne.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei Notar Dr. Franz Strasser