Dr. Franz Strasser
Ihr Notar für Verlassenschaften in 6361 Hopfgarten im Brixental
Als Notar bin ich vom Gesetz dazu bestellt, Verlassenschaftsverfahren für Gerichte als sogenannter Gerichtskommissär durchzuführen. Dies ist eine meiner wichtigsten und häufigsten Aufgaben. Das österreichische Gesetz sieht nämlich auch dann Verlassenschaftsverfahren vor, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.
Begleitung von der Aufnahme des Todesfalles bis zur Verteilung des Vermögens
Das Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der Aufnahme des Todesfalles und endet mit der Verteilung eines eventuell vorhandenen Vermögens.
Zunächst mache ich mir einen Überblick über das Vermögen eines Verstorbenen. Dies geschieht, indem ich mit den Angehörigen und Bekannten des Verstorbenen eine Todesfallaufnahme mache und so die möglichen Erben herausfinde. Ich übernehme im Zuge dessen auch vorhandene Testamente, errichte ein Inventar und lege Protokolle zu Erbteilungsübereinkommen oder Pflichtteilungsübereinkommen an.
Ein Gerichtskommissär arbeitet unabhängig und unparteiisch
Alle beteiligten Personen werden von mir in verständlicher Form über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Gleichzeitig wahre ich das Recht jedes Einzelnen im Zuge des Verfahrens. Als Gerichtskommissär helfe ich allen Beteiligten völlig unabhängig und unparteiisch.