Dr. Franz Strasser

Ihr Notar für Beglaubigung und Beurkundung in 6361 Hopfgarten im Brixental

Beglaubigte Kopien von Urkunden

Wer eine wichtige Urkunde vorlegen muss, diese aber nicht aus der Hand geben will, kann sich vom Notar eine beglaubigte Kopie erstellen lassen. Dazu ist dem Notar das Original des Dokuments vorzulegen.

Unterschriftsbeglaubigung

Viele Urkunden (z.B. Grundstückskaufverträge, Pfandurkunden) müssen beglaubigt unterschrieben werden. Dabei bestätigt der Notar die Echtheit der Unterschrift oder einer Zeichnung für eine Firma.

Bitte nehmen Sie zur Unterschriftsleistung Ihren aktuellen amtlichen Lichtbildausweis mit (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Falls der Name in Ihrem Lichtbildausweis nicht mehr aktuell ist (z.B. auf Grund einer Verehelichung) oder nicht mehr vollständig ist (z.B. akademischer Grad), ersuchen wir Sie, die entsprechenden Nachweise (Heiratsurkunde, Sponsionsurkunde etc.) mitzubringen.


Für eine Unterschriftsbeglaubigung während der Büroöffnungszeiten ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Außerhalb der Büroöffnungszeiten wird um Terminvereinbarung gebeten.

Beurkundung

Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben. Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile, sodass aufwändige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Für wichtige Rechtsvorgänge, beispielsweise für einen Erb- oder Pflichtteilsverzichtsvertrag, bestimmte Verträge zwischen Ehegatten oder eine Schenkung ohne tatsächliche Übergabe, ist die Form des Notariatsaktes gesetzlich vorgesehen. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Beteiligten vor Abschluss des Rechtsgeschäftes über dessen Auswirkungen informiert und so vor übereilten Geschäften geschützt werden.

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