Für Ihr Unternehmen

Ihr Notar für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht in 6361 Hopfgarten im Brixental

Damit Sie sich in Ruhe um Ihre Geschäfte kümmern können …

Tätigkeitsbereiche

  • Gesellschaftsverträge zur Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften

  • Firmenbuchanträge jeder Art

  • Umgründungen

  • Beurkundung von General- und Hauptversammlungen

  • Beurkundung von Stiftungserklärungen

  • Abtretungsverträge, Unternehmenskaufverträge

  • Unternehmensübergaben innerhalb der Familie

  • Landwirtschaftliche Übergabsverträge

  • Einsicht in das Firmenbuch und Erstellen von Firmenbuchauszügen

Dr. Strasser an Ihrer Seite

Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen: Als Notar kann ich Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleitungen anbieten.

Denn es gibt viele Fragen

Wie groß soll mein persönliches Risiko sein? Welche Haftungen muss ich übernehmen – welche will ich übernehmen? Habe ich eine Gewerbeberechtigung – oder brauche ich einen entsprechenden Geschäftsführer? Habe oder brauche ich einen Partner – und auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Basis? Wie viel Kapital muss ich einsetzen? Ist das Unternehmen von meiner Arbeitskraft abhängig? Will ich in meinem Unternehmen angestellt sein – und was bringt das steuerlich? Wie übergebe ich einen Betrieb / ein Unternehmen am besten? Wann setze ich einen möglichen Nachfolger zum Geschäftsführer ein? Kann ich eine Beteiligung am Unternehmen behalten? Wie sichere ich meine finanziellen Interessen nach der Übergabe ab? Wie kann der Übernehmer finanziell bestehen? Können Liegenschaften im Privatvermögen behalten werden? Wie können Familienmitglieder versorgt werden? Wie viel Zeit brauche ich vor der Übergabe?

Wir verstehen uns als Ihr kompetenter Berater in vielen Themen – gerade auch dort, wo rechtliche mit wirtschaftlichen Fragen verknüpft sind. Dazu gehört die Wahl der optimalen Rechtsform. Dazu gehört aber auch die Wahl des Firmennamens, die ebenfalls rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Und vor allem auch die Errichtung Ihres Gesellschaftsvertrages. 


Damit die Zukunft Ihres Unternehmens gut geregelt ist. Und bleibt.

Wenn es um die Übergabe oder Übernahme eines Unternehmens geht, ist guter Rat doppelt wichtig. Zu den vielen Fragen einer Unternehmensnachfolge kommen bei Familienunternehmen noch ganz spezielle Fragestellungen dazu.
Denn was man oft genug bei anderen sieht, sollte durch rechtzeitige und weitsichtige Unternehmensvorsorge verhindert werden: Streit in der Familie – oder gar die Zerschlagung eines Unternehmens wegen Streitigkeiten in der nächsten Generation.

Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften kann der Notar alle erforderlichen Eingaben verfassen und alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch erledigen. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei Liquidation eines Unternehmens.

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand. Sie können von ihm alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt Ihr Notar amtliche Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.

Wer wird in das Firmenbuch eingetragen?

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis unter anderem all jener Einzelunternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, sowie jener Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben. Weiters sind alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in das Firmenbuch einzutragen. Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten geführt und dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.